Alle unsere spezialisierten
Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil
erfüllen.
Dieses wird regelmäßig überprüft.
Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische Chirurgie ist ein
anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische
Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie
z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie
und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie
lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große
oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt
werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen,
etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer
Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So
mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte
sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische
Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf – nur jahrelange
Erfahrung sorgt für die notwendige Routine und Sicherheit. Daher
achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen Fachärzte
mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt,
etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt lernt,
für eine Abteilung die Verantwortung zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen
Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen sehr gut.
Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen werden.
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